cnc-Schneidwerkzeuge
Qualität MGFVR/L Fabrik
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MGFVR/L

MGFVR/L
7-förmige Plannuthalter zeichnen sich durch Doppelverriegelung, hohe Steifigkeit, Vibrations- und Verschleißfestigkeit aus. Einfacher Wendeschneidplattenwechsel, hohe Präzision und feine Oberflächengüte.
Produktanpassungsattribute
Produktbeschreibung

MGFVR/L 0


Benennung Größe Einfügen Schraub Schraubenschlüssel
W H L S T-MAX φDmin φDmax
Die in Absatz 1 genannte Bezeichnung gilt für die Beförderung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. 20 20 125 20.6 15.5 24 35 MFMN300 M6X20N Fünf Pfund.0
Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht für die Zulassung von Zulassungsverfahren. 20 20 125 20.6 15.5 44 62 MGMN300
MGGN300
MRMN300
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 20 20 125 20.6 15.5 62 120
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 20 20 125 20.6 15.5 112 200
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 25 150 25.6 15.5 44 62
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 25 150 25.6 15.5 62 120
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 25 150 25.6 15.5 112 200
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verarbeitung von Stoffen mit einem hohen Gehalt an Stoffen. 20 20 125 20.6 15.5 24 35 MFMN400
Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht für die Zulassung von Zulassungsverfahren. 20 20 125 20.6 15.5 44 62 MGMN400
MGGN400
MRMN400
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 20 20 125 20.6 15.5 62 120
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 20 20 125 20.6 15.5 112 200
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Informationen zu übermitteln: 25 25 150 25.6 15.5 44 62
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 25 150 25.6 15.5 62 120
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 25 150 25.6 15.5 112 200